Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Fassung 03/2022)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen. Die Geltung von AGB des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer i.S.d. §§ 13,14 BGB.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme der Kundenbestellung durch uns zustande. Wir werden Bestellungen unverzüglich schriftlich bestätigen. Die Vertragsannahme kann mit der Bestätigung der Bestellung oder Zahlung eines Abschlages in Rechnung verbunden werden. Alle unsere Angebote im sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. Sie sind als unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
3. Preis, Zahlungsbedingungen
3.1 Preisangaben sind Endpreise und enthalten die am Tag der Auftragsbestätigung gültige Mehrwertsteuer. Unsere Preisangaben sind i. d. Regel Bruttopreise.
3.2 Auf der Rechnung werden neben dem Bruttopreise für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, Versicherung, die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Verbrauchern) etc.
3.3 Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen sind die Bestimmungen der Auftragsbestätigung maßgeblich. I.d.R. verlangen wir bei Einbauten eine Anzahlung von 50 % nach Auftragsbestätigung. Die restlichen 50% bei Abnahme. Die Zahlungsziele sind sofort fällig ohne Abzug nach Rechnungsstellung an den Kunden.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Wir behalten uns das Eigentum an unseren Waren, die von uns an den Kunden ausgeliefert werden, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
4.3 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt schon alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob er den Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft hat. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist oder Zahlungseinstellung vorliegt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden gilt als für uns vorgenommen. Werden Waren mit anderen – uns nicht gehörenden – Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren.
4.5 Werden Waren mit anderen – uns nicht gehörenden – Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
4.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. Der Wert der Sicherheiten bemisst sich beim einfachen Eigentumsvorbehalt nach unseren jeweiligen Rechnungsbeträgen, bei Forderungsabtretungen nach den Rechnungsbeträgen des Kunden aus der Weiterveräußerung. Bei weiter verarbeiteter Ware bestimmt sich der Wert der Sicherheiten nach unserem Wiedereinsatzpreis. Dieser wird dem Kunden bei Geltendmachung des erweiterten Eigentumsvorbehalts schriftlich mitgeteilt. Der Kunde kann ab Zugang dieser Mitteilung innerhalb einer Frist von 14 Tagen uns Abnehmer nachweisen, die bereit sind, einen höheren Preis als den Wiedereinsatzpreis zu bezahlen. Soweit die Zahlung gesichert ist, sind wir verpflichtet, entsprechend sicherungsübereignete Ware freizugeben.
4.7 Bei einem Scheck-/Wechselverfahren geht unser Eigentumsvorbehalt in allen Stufen erst dann unter, wenn der Kunde seinen gesamten Verpflichtungen uns gegenüber nachgekommen ist.
4.8 Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldierung beim Kontokorrent heben unseren Eigentumsvorbehalt in allen Stufen nicht auf. Nimmt der Kunde eine an uns abgetretene Forderung aus einer Weiterveräußerung von Waren in ein mit seinen Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe an uns abzutreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages abgetreten ist, den unsere ursprüngliche Forderung ausmacht.
5. Gewährleistung
5.1 Wir gewährleisten, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von uns bzw. des Herstellers erwarten kann.
5.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen. Soweit Kunde Unternehmer ist hat er die Rüge binnen 7 Tagen schriftlich zu erheben. Die Änderung der Schriftform ist nur wirksam, wenn Sie Schriftlich vereinbart wird.
5.3 Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Für gebrauchte Sachen beträgt sie ein Jahr. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr und ist bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
5.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Wir können im Rahmen des § 439 BGB die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
5.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir die Mängel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.
5.6 Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überbeanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war.
6. Haftung
6.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für ihre Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
6.2. Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
6.3. Verletzen wir eine vertragswesentliche Pflicht, also eine solche, ohne deren Einhaltung der Vertragszweck nicht erfüllt werden könnte, haften wir auch in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der leichten Fahrlässigkeit. In diesen Fällen ist der Schaden aber auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4. Liegt der Pflichtverstoß von uns nicht in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, haften wir nur für die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes.
6.5. Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6.6. Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung. Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6.7 Der Umfang unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Rechtswahl
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Verschiedenes
8.1 Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
8.2 Die Adresse des Kunden ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes.
8.3 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit- Dienstleistungsunternehmen wie z. B. der Schufa vorgenommen.
8.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl Ulm oder der Sitz des Kunden.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.